Gutachten Keser - Ihr Kfz-Sachverständiger und Ingenieur in Grevenbroich

Unfall gehabt? Jetzt Hilfe sichern!

Kostenfreie Gutachtenerstellung für Geschädigte

Persönliche Begleitung bis zum Erhalt Ihrer Entschädigung

Objektive und unabhängige Begutachtung

Soforthilfe ohne Anfahrtskosten

Ihr Unfallgutachten in 4 Schritten

Anrufen & Termin vereinbaren

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Nachricht und vereinbaren Sie schnell einen passenden Besichtigungstermin.

Begutachtung vor Ort

Ihr Fahrzeug wird direkt vor Ort begutachtet, wobei alle relevanten Schäden fachgerecht dokumentiert werden.

Gutachten & Unterlagen

Ihr Schadengutachten wird erstellt und alle erforderlichen Unterlagen für die weitere Abwicklung vorbereitet.

Schadensersatz sichern

Mit dem Gutachten erfolgt die Schadenregulierung. Die Erstattung der Schadenssumme durch die Versicherung wird eingeleitet.

Kontaktieren Sie uns jetzt telefonisch, per E-Mail oder direkt über WhatsApp!

Ihr Unfallgutachten vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen

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Nach einem Unfall ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Mit einem professionellen Unfallgutachten werden Ansprüche gesichert und die Grundlage für eine vollständige Schadenregulierung geschaffen.

Ihr Fahrzeug wird unabhängig begutachtet, sämtliche Schäden werden fachgerecht dokumentiert und ein rechtssicheres Gutachten für Versicherung, Anwalt oder Werkstatt erstellt.

Für Geschädigte besonders wichtig:
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten in der Regel kostenfrei, da die Kosten meist von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Für eine schnelle Terminvereinbarung und professionelle Unterstützung im Schadenfall steht jederzeit ein direkter Kontakt zur Verfügung.

Kfz Gutachten Keser – Ihre Vorteile als Kunde

Technischer Hintergrund aus der Automobilindustrie
Ich bin Maschinenbauingenieur mit Erfahrung in der Automobilzulieferindustrie und verfüge über fundiertes technisches Know-how sowie ein tiefes Verständnis moderner Fahrzeug- und Qualitätsstandards.
Persönliche Begleitung im gesamten Schadenprozess
Von der Begutachtung bis zur Kommunikation mit der Versicherung erfolgt eine Begleitung bis zur vollständigen Schadenregulierung.
Schnelle und flexible Terminvergabe
Kurzfristige und flexible Termine stehen zur Verfügung und orientieren sich an Ihrem Bedarf.
Soforthilfe ohne Anfahrtskosten
Im Rahmen des regionalen Einsatzgebiets fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten für Sie an.
Unabhängige Begutachtung
Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Interesse des Geschädigten – unabhängig von Versicherungen oder Werkstätten.

Kfz Gutachter Keser bei Ihnen vor Ort

24/7 erreichbar​

Als mobiler Kfz-Sachverständiger erfolgen Vor-Ort-Begutachtungen in zahlreichen Städten und Regionen. Der Einsatz erfolgt direkt an Ihrem Standort – ob Zuhause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Begutachtung bei Ihnen vor Ort

Flexible Terminvergabe

Schnelle Anfahrt im Einsatzgebiet

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist das Unfallgutachten für Geschädigte in der Regel kostenfrei, da die Kosten meist von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist eine unabhängige, fachliche und detaillierte Dokumentation der Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es dient als Grundlage für die vollständige Schadenregulierung gegenüber der Versicherung und stellt sicher, dass der tatsächliche Schaden korrekt und nachvollziehbar erfasst wird.

Im Gutachten werden alle relevanten Werte ermittelt, darunter die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine mögliche Wertminderung sowie der Nutzungsausfall. Zusätzlich enthält es eine umfassende Fotodokumentation des Fahrzeugzustands.

Besonders wichtig ist das Unfallgutachten, um gegenüber der Versicherung eine objektive und nachvollziehbare Beweislage zu schaffen.

Ein Unfallgutachten ist insbesondere bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) erforderlich oder sehr empfehlenswert, sobald der Schaden über einem Bagatellschaden liegt oder nicht eindeutig geringfügig ist.

In diesen Fällen haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Gutachten dient dazu, alle Schadenpositionen vollständig zu erfassen und Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung abzusichern.

Auch bei modernen Fahrzeugen mit Sensorik, Leasingfahrzeugen oder unklarer Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll, da oft versteckte oder zusätzliche Schäden vorhanden sein können.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) entstehen Ihnen für das Unfallgutachten in der Regel keine eigenen Kosten.

Die Kosten für die Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens werden in solchen Fällen üblicherweise von der gegnerischen Versicherung übernommen, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt.

Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, ohne finanzielles Risiko für das Gutachten selbst einzugehen. Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig und objektiv gegenüber der Versicherung zu sichern.

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das freie Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Dieses Wahlrecht ist wichtig, da der Gutachter Ihre Interessen als Geschädigter vertritt und nicht die Interessen der Versicherung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schaden objektiv und vollständig bewertet wird.

Nein, in der Regel müssen Sie vor der Begutachtung nichts Besonderes vorbereiten. Die Fahrzeugbesichtigung kann auch ohne spezielle Vorarbeiten problemlos durchgeführt werden.

Hilfreich ist es jedoch, wenn Sie einige Unterlagen bereithalten, um den Ablauf zu beschleunigen und eine vollständige Dokumentation zu ermöglichen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Damit können die technischen Fahrzeugdaten eindeutig zugeordnet werden.
  • Unfallbericht oder Unfallskizze (falls vorhanden): Diese Informationen helfen dabei, den Unfallhergang besser nachzuvollziehen.
  • Zugang zum Fahrzeug: Das Fahrzeug sollte frei zugänglich sein, damit alle beschädigten Bereiche sorgfältig geprüft und fotografiert werden können.

Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Sollte etwas fehlen, kann die Begutachtung trotzdem problemlos durchgeführt werden.

Ein vollständiges Unfallgutachten umfasst eine Vielzahl relevanter Daten, die für die Schadenregulierung entscheidend sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Restwert des beschädigten Fahrzeugs
  • Mögliche merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Ausfallzeit
  • Technische Fahrzeugdaten und Schadenanalyse
  • Umfangreiche Fotodokumentation

Ziel ist es, den Schaden vollständig und nachvollziehbar darzustellen, sodass eine rechtssichere Grundlage für die Regulierung entsteht.

Die Begutachtung erfolgt in der Regel kurzfristig nach Terminvereinbarung, oft direkt vor Ort beim Fahrzeug. Nach der Fahrzeugbesichtigung wird das Gutachten üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden erstellt und an Sie sowie auf Wunsch an die Versicherung übermittelt.

Eine schnelle Bearbeitung ist besonders wichtig, damit die Schadenregulierung ohne Verzögerungen beginnen kann.

Ein Bagatellschaden bezeichnet einen geringfügigen Fahrzeugschaden, bei dem in der Regel nur oberflächliche Beschädigungen vorliegen, wie kleine Kratzer oder leichte Dellen ohne strukturelle Auswirkungen.

Ein Schadengutachten ist, aus Gründen der Beweissicherung immer dann empfehlenswert, wenn der Schaden die Bagatellgrenze übersteigt. Diese liegt laut Bundesgerichtshof bei ca. 1.000€.

Ob ein Bagatellschaden vorliegt, ist für Laien oft schwer einzuschätzen, da auch hinter scheinbar kleinen Schäden versteckte Kosten entstehen können (z. B. an Stoßfängern, Sensoren oder Halterungen). Deshalb ist im Zweifel eine fachliche Begutachtung sinnvoll, um die tatsächliche Schadenhöhe sicher festzustellen.

Die gegnerische Versicherung kann zwar einen eigenen Gutachter beauftragen, jedoch ersetzt dieser nicht Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.

Gerade bei einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, einen neutralen Gutachter zu wählen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Nur so ist gewährleistet, dass der Schaden vollständig und objektiv bewertet wird.

Nein, in den meisten Fällen ist das nicht erforderlich. Die Fahrzeugbesichtigung kann flexibel erfolgen, zum Beispiel direkt bei Ihnen vor Ort, am Standort des Fahrzeugs oder nach Absprache in einer Werkstatt.

Das spart Zeit und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung nach dem Unfall.

Ohne ein professionelles Gutachten besteht das Risiko, dass der Schaden nicht vollständig oder nicht korrekt erfasst wird. In vielen Fällen führt das dazu, dass wichtige Schadenspositionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall nicht berücksichtigt werden.

Dadurch kann es passieren, dass Sie finanzielle Nachteile bei der Regulierung durch die Versicherung haben.

Die Beauftragung ist in der Regel einfach und unkompliziert. Nach der Kontaktaufnahme wird ein kurzfristiger Termin zur Fahrzeugbesichtigung vereinbart.

Anschließend erfolgt die Begutachtung vor Ort. Danach wird das Unfallgutachten erstellt und Ihnen sowie auf Wunsch der Versicherung zur Verfügung gestellt. Der gesamte Ablauf ist darauf ausgelegt, die Schadenregulierung schnell und reibungslos zu ermöglichen

Unfall gehabt? Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und Termin sichern.

Öffnungszeiten

Mo. – So. von 08:00 – 18:00 Uhr

Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder direkt im Büro möglich. Termine vor Ort sind ausschließlich nach vorheriger Absprache verfügbar.

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