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Ihr Unfallgutachten vom unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Nach einem Unfall ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Mit einem professionellen Unfallgutachten werden Ansprüche gesichert und die Grundlage für eine vollständige Schadenregulierung geschaffen.
Ihr Fahrzeug wird unabhängig begutachtet, sämtliche Schäden werden fachgerecht dokumentiert und ein rechtssicheres Gutachten für Versicherung, Anwalt oder Werkstatt erstellt.
Für Geschädigte besonders wichtig:
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten in der Regel kostenfrei, da die Kosten meist von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Für eine schnelle Terminvereinbarung und professionelle Unterstützung im Schadenfall steht jederzeit ein direkter Kontakt zur Verfügung.
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Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist das Unfallgutachten für Geschädigte in der Regel kostenfrei, da die Kosten meist von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist eine unabhängige, fachliche und detaillierte Dokumentation der Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es dient als Grundlage für die vollständige Schadenregulierung gegenüber der Versicherung und stellt sicher, dass der tatsächliche Schaden korrekt und nachvollziehbar erfasst wird.
Im Gutachten werden alle relevanten Werte ermittelt, darunter die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine mögliche Wertminderung sowie der Nutzungsausfall. Zusätzlich enthält es eine umfassende Fotodokumentation des Fahrzeugzustands.
Besonders wichtig ist das Unfallgutachten, um gegenüber der Versicherung eine objektive und nachvollziehbare Beweislage zu schaffen.
Wann benötige ich ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist insbesondere bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) erforderlich oder sehr empfehlenswert, sobald der Schaden über einem Bagatellschaden liegt oder nicht eindeutig geringfügig ist.
In diesen Fällen haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Gutachten dient dazu, alle Schadenpositionen vollständig zu erfassen und Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung abzusichern.
Auch bei modernen Fahrzeugen mit Sensorik, Leasingfahrzeugen oder unklarer Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll, da oft versteckte oder zusätzliche Schäden vorhanden sein können.
Welche Kosten entstehen mir bei einem Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) entstehen Ihnen für das Unfallgutachten in der Regel keine eigenen Kosten.
Die Kosten für die Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens werden in solchen Fällen üblicherweise von der gegnerischen Versicherung übernommen, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt.
Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, ohne finanzielles Risiko für das Gutachten selbst einzugehen. Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig und objektiv gegenüber der Versicherung zu sichern.
Kann ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das freie Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Dieses Wahlrecht ist wichtig, da der Gutachter Ihre Interessen als Geschädigter vertritt und nicht die Interessen der Versicherung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schaden objektiv und vollständig bewertet wird.
Muss ich etwas vorbereiten?
Nein, in der Regel müssen Sie vor der Begutachtung nichts Besonderes vorbereiten. Die Fahrzeugbesichtigung kann auch ohne spezielle Vorarbeiten problemlos durchgeführt werden.
Hilfreich ist es jedoch, wenn Sie einige Unterlagen bereithalten, um den Ablauf zu beschleunigen und eine vollständige Dokumentation zu ermöglichen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Damit können die technischen Fahrzeugdaten eindeutig zugeordnet werden.
- Unfallbericht oder Unfallskizze (falls vorhanden): Diese Informationen helfen dabei, den Unfallhergang besser nachzuvollziehen.
- Zugang zum Fahrzeug: Das Fahrzeug sollte frei zugänglich sein, damit alle beschädigten Bereiche sorgfältig geprüft und fotografiert werden können.
Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Sollte etwas fehlen, kann die Begutachtung trotzdem problemlos durchgeführt werden.
Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Ein vollständiges Unfallgutachten umfasst eine Vielzahl relevanter Daten, die für die Schadenregulierung entscheidend sind.
Dazu gehören unter anderem:
- Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
- Restwert des beschädigten Fahrzeugs
- Mögliche merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Ausfallzeit
- Technische Fahrzeugdaten und Schadenanalyse
- Umfangreiche Fotodokumentation
Ziel ist es, den Schaden vollständig und nachvollziehbar darzustellen, sodass eine rechtssichere Grundlage für die Regulierung entsteht.
Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?
Die Begutachtung erfolgt in der Regel kurzfristig nach Terminvereinbarung, oft direkt vor Ort beim Fahrzeug. Nach der Fahrzeugbesichtigung wird das Gutachten üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden erstellt und an Sie sowie auf Wunsch an die Versicherung übermittelt.
Eine schnelle Bearbeitung ist besonders wichtig, damit die Schadenregulierung ohne Verzögerungen beginnen kann.
Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden bezeichnet einen geringfügigen Fahrzeugschaden, bei dem in der Regel nur oberflächliche Beschädigungen vorliegen, wie kleine Kratzer oder leichte Dellen ohne strukturelle Auswirkungen.
Ein Schadengutachten ist, aus Gründen der Beweissicherung immer dann empfehlenswert, wenn der Schaden die Bagatellgrenze übersteigt. Diese liegt laut Bundesgerichtshof bei ca. 1.000€.
Ob ein Bagatellschaden vorliegt, ist für Laien oft schwer einzuschätzen, da auch hinter scheinbar kleinen Schäden versteckte Kosten entstehen können (z. B. an Stoßfängern, Sensoren oder Halterungen). Deshalb ist im Zweifel eine fachliche Begutachtung sinnvoll, um die tatsächliche Schadenhöhe sicher festzustellen.
Darf die Versicherung einen eigenen Gutachter stellen?
Die gegnerische Versicherung kann zwar einen eigenen Gutachter beauftragen, jedoch ersetzt dieser nicht Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.
Gerade bei einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, einen neutralen Gutachter zu wählen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Nur so ist gewährleistet, dass der Schaden vollständig und objektiv bewertet wird.
Muss das Fahrzeug zu einer Werkstatt gebracht werden?
Nein, in den meisten Fällen ist das nicht erforderlich. Die Fahrzeugbesichtigung kann flexibel erfolgen, zum Beispiel direkt bei Ihnen vor Ort, am Standort des Fahrzeugs oder nach Absprache in einer Werkstatt.
Das spart Zeit und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung nach dem Unfall.
Was passiert, wenn ich kein Unfallgutachten erstellen lasse?
Ohne ein professionelles Gutachten besteht das Risiko, dass der Schaden nicht vollständig oder nicht korrekt erfasst wird. In vielen Fällen führt das dazu, dass wichtige Schadenspositionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall nicht berücksichtigt werden.
Dadurch kann es passieren, dass Sie finanzielle Nachteile bei der Regulierung durch die Versicherung haben.
Wie läuft die Beauftragung eines Gutachters ab?
Die Beauftragung ist in der Regel einfach und unkompliziert. Nach der Kontaktaufnahme wird ein kurzfristiger Termin zur Fahrzeugbesichtigung vereinbart.
Anschließend erfolgt die Begutachtung vor Ort. Danach wird das Unfallgutachten erstellt und Ihnen sowie auf Wunsch der Versicherung zur Verfügung gestellt. Der gesamte Ablauf ist darauf ausgelegt, die Schadenregulierung schnell und reibungslos zu ermöglichen
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